Belegstellenordnung

  • Konsultieren Sie bitte zunächst unsere Aufsicht und lassen von ihr, Ihre Kästchen auf Drohnenfreiheit prüfen. Danach melden Sie sich beim Belegstellenleiter am Gebäude.
  • Für jede Königin ist bei der Anlieferung eine Gebühr von 3,00 € zu entrichten.
  • Es dürfen keine Bienen aus Faulbrutbezirken angeliefert werden.
  • Die Anlieferung kann in Einwaben EWK oder Mehrwabenkästchen MWK erfolgen, dabei stehen die Schutzkästen für MWK, EWK und für Mini – EWK zur Verfügung.
  • Währen des Betriebs gelten an der Belegstelle die Bienenseuchenverordnung und entsprechende EU-Gesetze nach Ihrer gültigen Verfassung.
  • Für Diebstahl, Frevel sowie Schäden haften weder der Bezirksverband noch Belegstellenleiter.
  • Sie erhalten von uns für jede begattete Königin einen Zuchtnachweis in der jeweiligen Jahresfarbe.
  • Belegstellenbenutzer die schon Jahre vorher Königinnen angeliefert haben, sind mit einer Nr. erfasst. Diese Nummer muss an den Schutzkästchen angebracht werden. Neue Anlieferer bekommen vor Ort eine Nummer zugewiesen, die sie dann an ihren Schutzkästchen anbringen müssen.
  • Der Benutzer darf nur seine eigenen Kästchen öffnen, verstellen von fremden Begattungskästchen und Manipulation ist verboten.
  • Für eine unerwünschte Anpaarung der Königinnen haftet die Belegstelle nicht
  • Jeder Imker hat die Aufstellung seiner Schutzkästchen im angewiesenen Waldstück selbst vorzunehmen.
  • Der Belegstellenleiter und die Aufsichtspersonen führen regelmäßige Kontrollen zur Gewährleistung der Belegstellenordnung durch. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
  • Das Rauchen im Walde ist strengstens verboten.
  • Die Waldkulturen dürfen nicht beschädigt werden. Auf Sauberkeit im Wald ist zu achten. Für angerichtete Schäden haftet der Anlieferer.
  • Die gesperrten Wege dürfen nur zur Anlieferung von Königinnen befahren werden, keine Fahrt abseits der Wege.
  • Die Belegstelle darf nur zu den angegebenen Öffnungszeiten betreten werden.
  • Die Füllbienen sollten überwiegend aus Jungbienen bestehen (siehe unter Empfehlungen).
  • Die EWK und MWK müssen in einem einwandfreien Zustand angeliefert werden und nachstehenden Mindestanforderungen genügen:
    • Die Kästchen dürfen keine Altwaben enthalten!
    • Der Wabenbau muss aus Hygienegründen auf Mittelwandstreifen errichtet sein und die Kästchen vor dem Befüllen gereinigt werden
  • Die Kästchen sollten ausreichend mit Bienen gefüllt sein.

Wir bitten um Verständnis, wenn wir – in unserem und im Interesse aller Auflieferer– Kontrollen durchführen. Bei gravierenden Verstößen gegen obige Mindestanforderungen bzw. bei nicht behebbaren Mängeln, behalten wir uns vor, Kästchen zurückzuweisen.